1. Einleitung
Für die Jahrzehnte der Nachkriegszeit galten die Systeme der Arbeitsbeziehungen insbesondere in den Staaten West- und Nordeuropas als robust. Deren – wenngleich sehr unterschiedlich ausgeprägte und gestaltete – Rollen im Kontext der nationalen Politik, Wirtschaft, Sozialordnung und Zivilgesellschaft wurden nicht in Frage gestellt. Ihre Akteure – Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen im Zusammenspiel mit den staatlichen Institutionen – waren in der Regel etabliert und in der Ausübung ihrer Kernfunktion, nämlich der wirtschafts- und sozialpolitischen Regulierung hauptsächlich mittels kollektiver Lohnverhandlungen, anerkannt und unangefochten.1 Die unterschiedlichen nationalen korporatistischen Arrangements waren von gut organisierten und mächtigen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getragen. Als solche konnten sie – zusammen mit den staatlichen Akteuren – gesamtwirtschaftlich relevante öffentliche Regulierungsfunktionen übernehmen, indem sie etwa in beratenden oder auch entscheidungsbefugten tripartistischen Einrichtungen mit makroökonomischer Steuerungskompetenz teilnahmen und durch direkte bilaterale Lohn- und Gehaltsverhandlungen die nationale Einkommens- und Verteilungspolitik gestalteten.2

