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Geldsystem und Aufsichtskompetenz: Warum die Bankenaufsicht bei der Notenbank konzentriert sein sollte

Weitere HauptartikelWolfgang EdelmüllerWuG 2019, 89 Heft 1 v. 17.4.2019

1. Einleitung und Problemstellung

Die österreichische Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 21.11.2018 eine strukturelle Rahmenrichtlinie für die angestrebte Reform der Finanzmarktaufsicht vorgegeben.11Vortrag an den Ministerrat betreffend die Reform der Österreichischen Finanzmarktaufsicht; https://www.fma.gv.at/download.php?d=3725 Demnach soll – offensichtlich nach BaFin-Vorbild22"Zum 1. Mai 2002 ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (…) mit den damaligen Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapierhandel (…) und das Versicherungswesen (…) zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschmolzen worden." Siehe: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/aufgabengeschichte_node.html – bis Ende 2019 die Konzentration der Bankenaufsicht bei der FMA durchgeführt werden. Die bisherige Prüfungszuständigkeit der OeNB wird daher mitsamt dem Personal aus hoch qualifizierten BankanalystInnen in die FMA transferiert. Gleichzeitig soll die regulatorische Kompetenz von der durch fachliche Aufsichtserfahrung ausgewiesenen FMA zu beamteten LegistInnen des Finanzministeriums wandern, wo zu diesem Zweck in der Sektion III (Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte und Zölle) eigens eine neue Gruppe mit drei Abteilungen (Aufsichtsbehörden, Kapitalmarktrecht, Wertpapierrecht) eingerichtet wird.

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