1. Einleitung und Problemstellung
Die österreichische Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 21.11.2018 eine strukturelle Rahmenrichtlinie für die angestrebte Reform der Finanzmarktaufsicht vorgegeben.1 Demnach soll – offensichtlich nach BaFin-Vorbild2 – bis Ende 2019 die Konzentration der Bankenaufsicht bei der FMA durchgeführt werden. Die bisherige Prüfungszuständigkeit der OeNB wird daher mitsamt dem Personal aus hoch qualifizierten BankanalystInnen in die FMA transferiert. Gleichzeitig soll die regulatorische Kompetenz von der durch fachliche Aufsichtserfahrung ausgewiesenen FMA zu beamteten LegistInnen des Finanzministeriums wandern, wo zu diesem Zweck in der Sektion III (Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte und Zölle) eigens eine neue Gruppe mit drei Abteilungen (Aufsichtsbehörden, Kapitalmarktrecht, Wertpapierrecht) eingerichtet wird.

