Wie sind die Behauptungen einzuschätzen, dass trotz deutlicher Verschärfungen der Pensionszugangsbestimmungen durch die letzten Pensionsreformen das Zugangsverhalten und damit auch das faktische Pensionszugangsalter, etwa aufgrund von Ausweichreaktionen ("Flucht in die Invaliditätspensionen",1 starker Zugang zur Langzeitversichertenregelung), nahezu unverändert geblieben seien?2

