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Binnenmarkt für Dienstleistungen - eine Vollendung?

EditorialWuG 2006, 275 Heft 3 v. 1.9.2006

Die wirtschaftspolitische Diskussion in der Europäischen Union war in den vergangenen Jahren maßgeblich vom Thema Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen geprägt. Entzündeten sich 2002/2003 am Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) heftige Debatten, so stand in der unmittelbaren Vergangenheit die Frage der vollen Umsetzung des Binnenmarkts für Dienstleistungen in der EU selbst im Zentrum. Mit dem ursprünglich von Frits Bolkestein vorgelegten Entwurf für eine Richtlinie für die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen unternahm die Europäische Kommission im Jahr 2004 einen entscheidenden Anlauf, bestehende Unterschiede in den nationalen Regulierungssystemen zu schleifen, um so den freien Dienstleistungsverkehr in der EU endlich zu verwirklichen. Die genannte Problematik gewann angesichts der 2004 erfolgten EU-Erweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten zusätzlich an Brisanz. Deren beträchtliches wirtschaftliches Entwicklungsgefälle zu den alten Mitgliedsstaaten verstärkte Befürchtungen, dass die Dienstleistungsfreiheit zu Lohn- und Sozialdumping führen werde. Nach zwei Jahren intensiver politischer Debatte, in welcher dem Europäischen Parlament - unterstützt durch den politischen Druck einer breiten Allianz von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen - eine Schlüsselrolle zukam, und einem negativen Verfassungsreferendum in Frankreich, bei dem der „Bolkestein-Hammer“ als Symbol für ein rein marktliberal ausgestaltetes Europa firmierte, wurde Ende Mai 2006 die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten politisch abgesegnet. Derzeit deutet alles darauf hin, dass auch das EU-Parlament dem von ihm wesentlich mitgestalteten Entwurf noch vor Jahresende zustimmen wird.

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