1. Einleitung1
Die Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen stellt seit dem Jahr 2000 einen Kernbestandteil der EU-Beschäftigungs- und Wohlfahrtspolitik dar, wobei die Europäische Kommission in die Qualitätsverbesserung hohe Erwartungen setzt: „Die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität geht Hand in Hand mit Vollbeschäftigung, höherem Produktivitätswachstum und größerem sozialen Zusammenhalt.“2 Hierbei bildet ein mehrdimensionaler Qualitätsansatz die Grundlage der Kommissionsstrategie. Eine Zwischenbilanz über die Implementierung des Qualitätsansatzes durch die Mitgliedstaaten fällt jedoch bescheiden aus.3 Große länderspezifische Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und im Fortschritt bei der Implementierung des Qualitätskonzepts werfen Fragen hinsichtlich der Kohärenz des Qualitätsansatzes und einer zielgerechten Umsetzung durch die Mitgliedstaaten auf.
