( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1304 ABGB , § 228 ZPO ) Solange der Geschädigte ständigen Kursschwankungen unterliegende Wertpapiere (hier: Aktienfondsanteile), die er aufgrund eines schuldhaften Beratungsfehlers seines
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( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1304 ABGB , § 228 ZPO ) Solange der Geschädigte ständigen Kursschwankungen unterliegende Wertpapiere (hier: Aktienfondsanteile), die er aufgrund eines schuldhaften Beratungsfehlers seines
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