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Haftung des Anlageberaters - kein Leistungsbegehren vor dem Verkauf der Wertpapiere

SCHADENERSATZWRInfo 2006/194WRInfo 2006, 141 Heft 9 v. 20.6.2006

( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1304 ABGB , § 228 ZPO ) Solange der Geschädigte ständigen Kursschwankungen unterliegende Wertpapiere (hier: Aktienfondsanteile), die er aufgrund eines schuldhaften Beratungsfehlers seines

Seite 141


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