(Anhang X vorletzte Zeile BVergG 2002 , § 1 PauschalgebührenV , Art 7 B-VG ) Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass für ein Kontrollverfahren betreffend einen Auftrag, der - würde er allein vergeben - im Unterschwellenbereich läge, allein deshalb eine doppelte Gebühr anfällt, weil der Auftrag im Rahmen eines Gesamtauftrags vergeben wird, der im Oberschwellenbereich liegt.

