( § 14 AktG , § 10 FBG , § 27 Abs 2 PSG , § 40 PSG ) Trägt das Rekursgericht dem Erstgericht die Einleitung des Löschungsverfahrens hinsichtlich des neuen Privatstiftungsvorstands auf, überbindet es damit nur die Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens gegeben sind, nicht aber die weitergehende Rechtsansicht, dass die Löschung auf jeden Fall im Firmenbuch durchzuführen ist. Das Erstgericht hat daher, um Rechtsklarheit für die Betroffenen zu schaffen, das auftragsgemäß einzuleitende Amtslöschungsverfahren mit einem Beschluss zu beenden, der eindeutig klarstellt, ob nun die im seinerzeitigen Rekurs der ursprünglichen Vorstandsmitglieder angestrebte Löschung der neuen Vorstandsmitglieder angeordnet wird oder nicht.

