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Wettbewerbswidriger Schischulunterricht durch deutschen Schischulbetreiber in Vorarlberg

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2006/156WRInfo 2006, 114 Heft 8 v. 30.5.2006

(Art 49 EG , § 1 UWG, § 4 Vlbg SchischulG , § 17 Abs 2 VlbG SchischulG ) Die in § 4 Vlbg SchischulG für alle Unionsbürger in gleicher Weise und unter denselben Voraussetzungen vorgesehene Bewilligungspflicht für Schischulen ist mit dem Gemeinschaftsrecht ebenso vereinbar wie die in § 17 Abs 2 VlbG SchischulG für den sog „gelegentlichen Ausflugsverkehr“ aus- und inländischer Schischulen aus anderen österreichischen Bundesländern vorgesehene Pflicht, die Durchführung von Schischulunterricht vier Wochen im Vorhinein dem Vorarlberger Schilehrerverband anzuzeigen.

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