(§ 61 VersVG) Das Abstellen eines Luxusfahrzeuges mit verschiedenen wertvollen Gegenständen (Nachtsichtgerät, Fernglas, Fotoapparat, Mobiltelefon, Jagdutensilien ...) auf einem unbewachten Parkplatz in Ungarn und die Verwahrung der Kfz-Schlüssel während des Thermenaufenthalts in einer (zumindest) kurzfristig nicht beaufsichtigten Badetasche trotz vorhandener Warnhinweise (ua mit der Bitte: „Autoschlüssel nicht im Ankleideraum zu lassen“) und der Möglichkeit der Aufbewahrung der Autoschlüssel in einem Tresor ist als grob fahrlässig zu beurteilen.

