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Grob fahrlässige Verwahrung von Autoschlüsseln

VersicherungsrechtWRInfo 2006/030WRInfo 2006, 23 Heft 2 v. 31.1.2006

(§ 61 VersVG) Das Abstellen eines Luxusfahrzeuges mit verschiedenen wertvollen Gegenständen (Nachtsichtgerät, Fernglas, Fotoapparat, Mobiltelefon, Jagdutensilien ...) auf einem unbewachten Parkplatz in Ungarn und die Verwahrung der Kfz-Schlüssel während des Thermenaufenthalts in einer (zumindest) kurzfristig nicht beaufsichtigten Badetasche trotz vorhandener Warnhinweise (ua mit der Bitte: „Autoschlüssel nicht im Ankleideraum zu lassen“) und der Möglichkeit der Aufbewahrung der Autoschlüssel in einem Tresor ist als grob fahrlässig zu beurteilen.

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