( Art 43 EG , Art 48 EG ) Es liegt ein Verstoß gegen Art 43 EG und Art 48 EG vor, wenn die Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung in das nationale (hier: deutsche) Handelsregister generell verweigert wird, während die Eintragung einer Verschmelzung ohne Auslandsbezug möglich ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
EuGH 13.12.2005, C-411/03, SEVIC Systems

