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Keine Eintragung von grenzüberschreitenden Verschmelzungen in das Handelsregister - Verstoß gegen EU-Recht

GesellschaftsrechtWRInfo 2006/015WRInfo 2006, 11 Heft 1 v. 17.1.2006

( Art 43 EG , Art 48 EG ) Es liegt ein Verstoß gegen Art 43 EG und Art 48 EG vor, wenn die Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung in das nationale (hier: deutsche) Handelsregister generell verweigert wird, während die Eintragung einer Verschmelzung ohne Auslandsbezug möglich ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

EuGH 13.12.2005, C-411/03, SEVIC Systems

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