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Anfechtbarkeit einer als Zug-um-Zug-Geschäft zu beurteilenden Bankgarantie?

INSOLVENZRECHTWRInfo 2006/358WRInfo 2006, 279 Heft 18 v. 19.12.2006

(§ 28 Z 2 KO, § 30 Abs 1 KO, § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO) Im Auftrag des Gemeinschuldners eröffnete oder verlängerte Bankgarantien, die als Zug-um-Zug-Geschäft zu beurteilen sind, können selbst bei Gläubigerbenachteiligung (isoliert) nicht nach § 30 Abs 1 KO und § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO angefochten werden. Bei unmittelbarer oder auch mittelbarer Benachteiligungsabsicht sind diese Bankgarantien aber nach § 28 Z 2 KO anfechtbar.

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