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Auflösung einer Gesellschaft mit Mehrheitsbeschluss, keine Anwendung des Bestimmtheitsgrundsatzes auf Auflösungsbeschlüsse einer GmbH & Co KG

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/337WRInfo 2006, 262 Heft 17 v. 28.11.2006

(§ 116 Abs 2 HGB, § 119 HGB, § 131 Z 2 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 18 Abs 2 GmbHG) Die Auflösung einer Gesellschaft ist grundsätzlich einer Mehrheitsentscheidung zugänglich. Es ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich eine allgemeine Mehrheitsklausel nach dem Willen der Gesellschafter auf einen Auflösungsbeschluss beziehen soll.

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