vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einfuhrbeschränkung für Weingeist

ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/315WRInfo 2006, 238 Heft 15 v. 24.10.2006

(Art 28 EG, Art 30 EG) Art 28 EG und Art 30 EG stehen einer Regelung (hier: finnisches Gesetz über den Alkohol - alkoholilaki [1143/1994]), mit der die Einfuhr von nicht denaturiertem Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80 Vol.-% (Weingeist) von einer vorherigen Erlaubnis abhängig gemacht wird, nicht entgegen, sofern sich nicht erweist, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Ordnung vor schädlichen Auswirkungen des Alkohols unter den rechtlichen und tatsächlichen Umständen, die die Lage in dem betroffenen Mitgliedstaat kennzeichnen, durch Maßnahmen gewährleistet werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beeinträchtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!