(Art 56 Abs 1 EG) Es verstößt gegen Art 56 Abs 1 EG, wenn in der Satzung einer privatisierten Gesellschaft (hier: das ehemalige niederländische Staatsunternehmen der Post-, Telegrafen- und Telefondienste) einige Bestimmungen beibehalten werden, wonach das Kapital dieser Gesellschaft eine vom Staat gehaltene Sonderaktie enthält, die diesem besondere Zustimmungsrechte für bestimmte Entscheidungen der Organe dieser Gesellschaften verleiht, die nicht auf die Fälle beschränkt sind, in denen das Eingreifen dieses Mitgliedstaats aus vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (hier: zur Aufrechterhaltung des postalischen Universaldienstes) erforderlich ist.

