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Vertretung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/260WRInfo 2006, 195 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 4 Abs 2 lit g VerG 1951, § 5 Abs 1 VerG 2002, § 5 Abs 3 VerG 2002, § 8 VerG 2002) Die Frage, ob bzw inwieweit sich Vorstandsmitglieder in Vorstandssitzungen des Vereins vertreten lassen können, ist weder im VerG 1951 noch im VerG 2002 ausdrücklich geregelt. Bei der Beschlussfassung ist eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen jedenfalls nicht zulässig.

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