( § 1 Abs 1 Z 1 PrAG , § 1 Abs 1 Z 2 PrAG , § 3 PrAG , § 5 VO BGBl 1992/813 ) Jeder Betreiber einer Tankstelle ist zur Preisauszeichnung verpflichtet, gleichgültig ob er diese in der Absicht betreibt, einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, oder ob er eine solche Absicht nicht verfolgt.
OGH 20.04.2006, 4 Ob 61/06h

