( § 12a AO , § 65 EO , § 1 KO , § 3 KO , § 81 KO , § 83 KO ) Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung des Bestandzinses betriebenen Räumungsexekution gilt nicht im Wege der Analogie auch im Zwangsausgleichsverfahren.

