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Zwangsausgleich - kein Aufschub der Räumungsexekution

INSOLVENZRECHTWRInfo 2006/247WRInfo 2006, 187 Heft 12 v. 14.8.2006

( § 12a AO , § 65 EO , § 1 KO , § 3 KO , § 81 KO , § 83 KO ) Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung des Bestandzinses betriebenen Räumungsexekution gilt nicht im Wege der Analogie auch im Zwangsausgleichsverfahren.

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