( § 2 UWG ) Bestand zum Entscheidungszeitpunkt für Flugunternehmen noch keine Bruttopreisauszeichnungspflicht, war es zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend ( § 2 UWG ) war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden.
OGH 20.04.2006, 4 Ob 13/06z

