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Geltendmachung der Ansprüche des Masseverwalters - verfassungsgemäßes Verfahren

VERFAHRENSRECHTWRInfo 2005/170 Heft 9 v. 16.6.2005

( § 125 Abs 2 KO , Art 6 MRK, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ) Der OGH vermag weder in der Bestimmung, dass das Gericht zweiter Instanz über die Ansprüche des Masseverwalters endgültig entscheidet ( § 125 Abs 2 KO ), noch in der Bestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (grundsätzliche Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen zur Gänze bestätigende Entscheidungen) einen Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens nach der MRK oder eine Verfassungswidrigkeit zu erblicken.

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