vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgabe von Diesel zum Einkaufspreis durch die öffentliche Hand

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/134 Heft 8 v. 25.5.2005

( § 1 Abs 2 GewO 1994 , § 1 UWG ) Der Marktzutritt der öffentlichen Hand ist erst bei einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs verboten. Ist dies nicht der Fall, so unterliegt (nur) die Art und Weise, wie die öffentliche Hand am Wettbewerb teilnimmt, der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!