vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwendungsbereich des Stoffschutzvorbehaltes - Arzneimittel

PATENTRECHTWRInfo 2005/126 Heft 7 v. 4.5.2005

( § 167 Abs 2 lit a EPÜ , Art IV Abs 1 PatRNov 1984) Europäische und nationale Patente, die Stoffschutz iSd § 167 Abs 2 lit a EPÜ und Art IV Abs 1 PatRNov 1984 gewähren, unterliegen dann dem Stoffschutzvorbehalt Österreichs, wenn sie während der Wirksamkeit dieses Vorbehalts (bis 7. 10. 1987) eingereicht wurden, gleichgültig ob ihre Erteilung vor oder nach Ende der Wirksamkeit des Vorbehalts erfolgte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!