(Art 8 Abs 1 Buchstabe b VO (EG) 40/94 ) Zwischen der älteren für Schuhe eingetragenen Marke „Schuhpark“ und der jüngeren ua für Schuhe und Bekleidungsstücke angemeldeten Marke „JELLO SCHUHPARK“ besteht die Gefahr von Verwechslungen, so dass „JELLO SCHUHPARK“ nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann.
EuGH 08.03.2005, T-32/03, Leder & Schuh / OHMI - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK)

