(Art 43 EG, Art 49 EG, Art 86 EG, Art 1 ff RL 92/50/EWG) Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag iSd RL 92/50/EWG , sondern um eine von dieser Richtlinie nicht erfasste Dienstleistungskonzession, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Unternehmer mit dem Betrieb eines öffentlichen Parkplatzes beauftragt, dieser Unternehmer für die Benutzung des Parkplatzes ein Entgelt erheben darf und er sich im Gegenzug dazu verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber eine jährliche Entschädigung zu zahlen.

