(Art 1 RL 89/665/EWG ) Art 1 RL 89/665/EWG des Rates vom 21. 12. 1989 [zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge] ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift nicht entgegensteht, nach der

