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Betriebshaftpflichtversicherung eines Zahnarztes: Deckungspflicht für Nichtarzt als Urlaubsvertreter

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2005/085 Heft 5 v. 31.3.2005

(Art 3 EHVB 1995, Art 13 Pkt 2 EHVB 1995) Die persönliche Schadenersatzpflicht des Urlaubsvertreters (hier: Nichtarzt als Urlaubsvertreter eines Zahnarztes) ist auch dann mitversichert gemäß Art 13 Pkt 2 EHVB 1995, wenn der betriebshaftpflichtversicherte Zahnarzt von dem Nichtarzt über dessen Qualifikation getäuscht wurde (ohne dass die kumulativ in Art 3 EHVB 1995 geforderten Voraussetzungen vorliegen, nämlich, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst gegen für den versicherten Betrieb oder Beruf geltende Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften gehandelt wurde).

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