( § 195 HGB , § 275 Abs 1 HGB , § 275 Abs 2 HGB ) Die Fragen, ob bei Erstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und ob der Abschlussprüfer die gesetzlich gebotene Sorgfalt eingehalten hat, sind gemischte Fragen (quaestiones mixtae). Zum notwendigen Tatsachensubstrat, das erst die erforderlichen rechtlichen Schlussfolgerungen ermöglicht, gehört es ua, in welchem Ausmaß und bis zu welcher „Tiefe“ eine Abschlussprüfung vorzunehmen ist, denn nur dann kann verlässlich beurteilt werden, ob diesen tatsächlichen Erfordernissen Rechnung getragen wurde.

