Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz , das Börsegesetz und das Investmentfondsgesetz geändert werden sollen
Stand: Ministerialentwurf 26. 1. 2005, 244/ME NR 22. GP
Das bisherige maßgebliche Gemeinschaftsrecht für Prospekte und damit die Grundlage für das KMG und das Prospektregime im BörseG, nämlich die RL 80/390/EWG des Rates vom 17. 3. 1980 [zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist] und die RL 89/298/EWG des Rates vom 17. 4. 1989 [zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle öffentlicher Angebote von Wertpapieren zu veröffentlichen ist], wurden aufgehoben bzw sind obsolet.

