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Unberechtigte Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder: Verwaltungsübertretung und sittenwidriges Handels iSd § 1 UWG

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/023 Heft 2 v. 27.1.2005

(§ 1 UWG, § 84 Abs 1 Z 2 WTBG, § 84 Abs 2 WTBG, § 116 Z 2 WTBG) Verwendet jemand unberechtigt die geschützte Berufsbezeichnung Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder, begeht er nicht nur eine Verwaltungsübertretung (§ 116 Z 2 WTBG iVm § 84 Abs 1 Z 2 WTBG und § 84 Abs 2 WTBG), sondern er handelt auch sittenwidrig iSd § 1 UWG, weil die Gesetzesverletzung geeignet ist, ihm einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen.

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