Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Nahversorgungsgesetz geändert werden sollen (Wettbewerbsgesetznovelle 2005)
Stand: Ministerialentwurf 20. 1. 2005, 241/ME NR 22. GP
Grundsätzlich ist die am 1. 5. 2004 in Kraft getretene VO (EG) 1/2003 zur Durchführung der in Art 81 und Art 82 EG niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl L 1 vom 4. 1. 2003 S 1 (siehe WRInfo 2003/022) von den Mitgliedstaaten nicht umzusetzen. Eine Angleichung des WettbG erscheint aber sinnvoll, um eine effiziente Vollziehung der neuen EG-Durchführungsverordnung zu Art 81 EG und Art 82 EG zu gewährleisten.

