vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Irreführung durch Bezeichnung als „Webdesigner“

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/002 Heft 1 v. 13.1.2005

(§ 2 UWG) Sind - wie hier - zwei Personen für das optische Erscheinungsbild eines Internet-Auftritts mitursächlich, wird immer nur im Einzelfall beantwortet werden können, wie bedeutend der Beitrag jedes von ihnen zum Gesamteindruck war und ob die Leistungen des einen angesichts der Dominanz des Beitrags des anderen so weit in den Hintergrund treten, dass durch die alleinige Bezeichnung des Letzteren als „Webdesigner“ keine unrichtigen Vorstellungen hervorgerufen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!