vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherstellung von vor Konkursaufhebung noch nicht fälligen Masseforderungen

WRInfo 2005/343 Heft 18 v. 15.12.2005

( § 1295 ABGB , § 81 KO , § 149 Abs 1 KO , § 150 Abs 1 KO , § 157 Abs 1 KO ) Masseforderungen, mit deren Entstehen bis zur Fassung des Konkursaufhebungsbeschlusses der Masseverwalter rechnen musste, sind von ihm auch dann sicherzustellen, wenn ihre Fälligkeit vor Konkursaufhebung noch nicht eingetreten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!