( Art 8 Abs 1 Buchstabe b VO (EG) 40/94 ) Die Wörter „Mobilix“ und „Obelix“ haben in keiner Amtssprache der EU eine bestimmte Bedeutung. Während sich jedoch dem Ausdruck „Mobilix“ leicht ein Hinweis auf etwas Mobiles oder Mobilität entnehmen lässt, wird das Wort „Obelix“, auch wenn es als Wortmarke, also ohne visuelle Bezugnahme auf die entsprechende Cartoonfigur, eingetragen wurde, vom Verkehr ohne weiteres mit dem korpulenten Protagonisten aus der überall in der EU bekannten Cartoonserie in Verbindung gebracht. Diese konkrete Bezeichnung einer populären Figur macht ihre begriffliche Verwechslung mit mehr oder weniger verwandten Wörtern beim Publikum sehr unwahrscheinlich. Die begrifflichen Unterschiede zwischen den in Frage stehenden Zeichen sind daher geeignet, ihre klangliche und etwaige bildliche Ähnlichkeit zu neutralisieren.

