( Art 1 ff RL 85/577/EWG ) In Bezug auf kreditfinanzierte Kaptialanlagemodelle, bei denen ein Immobilienkaufvertrag mit einem Darlehensvertrag zur Finanzierung dieses Immobilienkaufes verbunden sind, hat der EuGH jüngst in zwei Entscheidungen hinsichtlich Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Haustürgeschäften und Auswirkungen dieses Rücktrittsrechts Stellung genommen. Folgende Kernaussagen lassen sich aus diesen Entscheidungen ableiten:

