( § 31 KO ) Aus der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens allein kann ein Anfechtungsanspruch nach § 31 KO (Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit) nicht abgeleitet werden; es müssen vielmehr die Voraussetzungen des § 31 KO erfüllt sein.
OGH 08.06.2005, 7 Ob 288/04k

