( §§ 1002 ff ABGB , § 1313a ABGB , Art 4 EVÜ , Art 5 EVÜ , § 38 Abs 1 IPRG , § 41 Abs 1 IPRG , § 212 ZPO , § 212a Abs 1 ZPO , § 212a Abs 2 ZPO , § 292 Abs 2 ZPO § 498 Abs 2 ZPO ) Sucht ein italienischer Staatsbürger von sich aus eine Bank mit Sitz in Österreich auf, wo er ein Wertpapierkassakonto samt dazugehörigem Verrechnungskonto eröffnet, ist das zwischen dem italienischen Kunden und der Bank vereinbarte Dauerschuldververhältnis unabhängig davon, ob das IPRG oder bereits das EVÜ anzuwenden ist, nach österreichischem Sachrecht zu beurteilen.

