( § 1167 ABGB idF vor BGBl I 2001/48, § 1295 ABGB, § 31e KSchG idF vor BGBl I 2003/91 ) Unterläuft der Mitarbeiterin des Reisebüros bei der Buchung ein Fehler, indem sie für ein Ehepaar, dessen minderjährige Tochter sowie die an Diabetes erkrankte Mutter des Ehemannes anstelle des gewünschten Familienzimmers für 4 Personen mit zwei getrennten Räumen ein 4-Bett-Zimmer bucht, hat der Reiseveranstalter für diesen Mangel einzustehen. Ein Preisminderungsprozentsatz von 15 % des Pauschalreisepreises ist nicht zu beanstanden.

