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Rückforderungsanspruch eines Stromabnehmers gegen Netzbetreiber - sukzessive Kompetenz der Gerichte

VERFAHRENSRECHTWRInfo 2005/226 Heft 12 v. 11.8.2005

( § 21 Abs 1 ElWOG , § 21 Abs 2 ElWOG , Art 8 § 16 Abs 1 Z 5 E-RBG , Art 8 § 16 Abs 3 E-RBG ) Macht ein Stromabnehmer gegen den Netzbetreiber einen Rückforderungsanspruch als Bereicherungsanspruch geltend (hier: Rückforderung einer auf den Systemnutzungstarif aufgeschlagenen Gemeindegebrauchsabgabe), kann er aufgrund der sukzessiven Kompetenz der Gerichte erst dann Klage einbringen, wenn die Elektrizitäts-Control Kommission über seinen Anspruch bescheidmäßig entschieden hat.

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