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Einstufung von Vitamin- oder Mineralstoffpräparaten als

BINNENMARKTWRInfo 2004/148 Heft 9 v. 17.6.2004

(Art 28 EG) Ein Mitgliedstaat (hier: Österreich) verstößt gegen Art 28 EG, wenn er Vitamin- oder Mineralstoffpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, durchgängig als Arzneimittel einstuft, wenn ihr Gehalt an Vitaminen - außer den Vitaminen A, C, D oder K - oder an Mineralstoffen - außer solchen der Gruppe Chromate - die einfache Tagesdosis dieser Nährstoffe überschreitet oder wenn sie, unabhängig von der Dosierung, die Vitamine A, D oder K enthalten.

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