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Verfassungswidrige Schwellenwertregelung im BVergG 1997

INSOLVENZRECHTWRInfo 2004/112 Heft 7 v. 6.5.2004

(§ 5 Abs 2 BVergG 1997) Die Wortfolge „dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 200.000 Euro beträgt“ im bereits außer Kraft getretenen § 5 Abs 2 BVergG 1997 idF BGBl I 1999/80 war verfassungswidrig.

VfGH 23.02.2004, G 216/03

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