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Nichtigerklärung des Widerrufs einer Ausschreibung nach dem NÖ VergG - Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates

INSOLVENZRECHTWRInfo 2004/110 Heft 7 v. 6.5.2004

(§ 24 Abs 2 Z 2 NÖ VergG, § 27 NÖ VergG) Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich ist für die Nichtigerklärung des Widerrufs einer Ausschreibung nach dem NÖ VergG zuständig.

VwGH 25.02.2004, 2001/04/0121

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