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Allgemeines Irreführungsverbot nach dem UWG wird durch MPG nicht eingeschränkt

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/090 Heft 6 v. 22.4.2004

( § 6 Abs 3 AMG , § 102 MPG , § 2 UWG ) § 102 Abs 2 MPG (so wie auch § 6 Abs 3 AMG ) zählt nur beispielsweise („insbesondere“) Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt. § 102 MPG schränkt demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein. Damit ist auch die Irreführung in anderen, im Gesetz nicht ausdrücklich genannten Belangen, wie die über den wissenschaftlichen Nachweis behaupteter Wirkungen, unzulässig.

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