Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG erlassen werden soll sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden sollen
Stand: Regierungsvorlage 12. 2. 2004, 392 BlgNR 22. GP
Die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) beurteilt die zeitlich und betraglich unbegrenzte Ausfallshaftung der Länder und der Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Landes-Hypothekenbanken und der Gemeindesparkassen als eine bestehende staatliche Beihilfe iSv Art 88 Abs 1 EG, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist.

