vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Im Internet über Mehrwertnummern abrufbare Websites - Anwendung des ECG; Haftung des Link-Setzers

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2004/051 Heft 4 v. 11.3.2004

(§ 3 Z 1 ECG, § 5 Abs 1 Z 3 ECG, § 14 UWG) Im Internet über Mehrwertnummern abrufbare Dienste (hier: Pornoseiten), die auch den Abruf von Live-Cam-Darbietungen ermöglichen, sind als Dienst der Informationsgesellschaft iSd § 3 Z 1 ECG zu beurteilen, weil der Nutzer individuell Zeit, Ort und Inhalt des gewünschten Programms auswählen kann, wodurch der übermittelte Inhalt maßgeblich von den Eingaben des Nutzers bestimmt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!