(Art 28 EG, Art 30 EG, Art 88 Abs 1 RL 2001/83/EG ) Ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, stellt eine Maßnahme gleicher Wirkung iSv Art 28 EG dar.

