(Art 28 EG, § 50 Abs 2 GewO 1994) Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 28 EG verstoßen, dass sie in § 50 Absatz 2 GewO 1994 ein Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel normiert hat.
EuGH 28.10.2004, C-497/03, Kommission/Österreich

