(§ 8 Abs 4 AAB, § 275 HGB) Die verkürzten Verjährungsfristen (6 Monate bzw 3 Jahre) des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder) sind auf Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer nach § 275 HGB nicht anzuwenden. Die Verjährungsfrist beträgt für solche Ansprüche daher 5 Jahre.
OGH 14.09.2004, 10 Ob 24/04h

