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Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer

HANDELSRECHTWRInfo 2004/271 Heft 17 v. 25.11.2004

(§ 8 Abs 4 AAB, § 275 HGB) Die verkürzten Verjährungsfristen (6 Monate bzw 3 Jahre) des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder) sind auf Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer als Jahresabschlussprüfer nach § 275 HGB nicht anzuwenden. Die Verjährungsfrist beträgt für solche Ansprüche daher 5 Jahre.

OGH 14.09.2004, 10 Ob 24/04h

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