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Handelsgerichtszuständigkeit bei Klage gegen minderkaufmännisch tätige EEG

VERFAHRENSRECHTWRInfo 2004/267 Heft 16 v. 4.11.2004

(§ 51 Abs 1 Z 1 JN) Nicht nur der Gesellschafter einer minderkaufmännisch tätigen EEG, sondern auch die EEG selbst kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vor dem Handelsgericht geklagt werden.

OGH 28.07.2004, 7 Ob 159/04i

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