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„Unternehmensstrafrecht“ - Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

GesetzgebungWRInfo 2004/163 Heft 10 v. 1.7.2004

Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG)

Stand: Ministerialentwurf 18. 6. 2004, 177/ME NR 22. GP

Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Verantwortlichkeit von „Verbänden“ für Straftaten und deren Sanktionierung sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.

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