Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG)
Stand: Ministerialentwurf 18. 6. 2004, 177/ME NR 22. GP
Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Verantwortlichkeit von „Verbänden“ für Straftaten und deren Sanktionierung sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.

