Das Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz im Hinblick auf Insider-Geschäfte und Marktmissbrauch geändert werden sollen, liegt nunmehr als Regierungsvorlage vor (14. 6. 2004, 546 BlgNR 22. GP). Zum Ministerialentwurf siehe WRInfo 2004/101.

